Loskauf

Als Loskauf bezeichnet man grundsätzlich den Freikauf von einer Sache bzw. einer Person gegen Zahlung einer bestimmten festgelegten Summe an Bargeld.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei genauerer Betrachtung kann man für Loskauf viele verschiedene Beispiele und Situationen aufzeigen:

1. Früher im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit, sich von der Militärpflicht zu befreien
2. Ein nicht aus dem Dorf stammender Bräutigam musste sich die Gunst der Braut „erkaufen“, indem er die gesamte Dorfjugend bewirtet (gefeierter Loskauf)
3. Das Brautpaar musste sich auf dem Weg von der Kirche zur Gaststätte von der Wegsperre (Sperrung des Weges durch Spannen eines Stricks oder Bänder) loskaufen
4. Freikauf einer gewaltsam in Gewahrsam genommenen und rechtswidrig festgehaltenen Person (Geisel)

Loskäufe haben eine lange Tradition. Sie gehen zurück bis in Zeiten der Leibeigenschaft. Da konnten sich Leibeigene durch Loskauf die Freiheit erwerben. Besonders im Mittelalter und danach wurden Schiffe von Juden, Christen und anderen Völkern auf ihren Seefahrten gekapert. Das Personal wurde meist in die Leibeigenschaft überführt. Schon damals gab es organisierten Loskauf. Der vom Franzosen Petrus Nolascus (1182 bis 1256) ins Leben gerufene Orden der Mercedarier sammelte Spenden ein, um Loskäufe zu tätigen. Später wurde der Orden von dem Spanier Raimund Nonnatus (1204 bis 1240) weiter etabliert.

 
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