Limits, variable

Der Börsenveranstalter kann den Bereich der Kursbewegung für ein Handelsgut immer wieder neu für die Dauer eines Börsentages begrenzen, also variable Limits festlegen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Derartige Kursschwankungslimits existieren besonders an einigen amerikanischen Finanzplätzen und Warenbörsen in den Vereinigten Staaten. Für die genaue Festlegung wird der Schlusskurs der letzten Börsensitzung herangezogen. Das für den kommenden Börsentag festgesetzte Limit für einen bestimmten Kontrakt gibt einen in US-Dollar bezifferten Wert vor, um den der Tageskurs maximal vom Schlusskurs des Vortages abweichen darf. Damit werden die Ausschläge oberhalb und unterhalb des Vortagsendkurses für den laufenden Börsentag auf einen festen Schwankungsbereich begrenzt. Wurde eine dieser beiden Grenzen, also die Ober- oder Untergrenze, an einem oder mehreren Tagen hintereinander erreicht, so behalten sich die Börsenveranstalter das Recht vor, diese vorgegebenen Limits zu verändern und auszuweiten.

Man bezeichnet die Begrenzungen als variable Limits, wenn sich diese Limitneufestsetzung mehrmals wiederholt hat und es zu einer fortlaufend automatischen Limitveränderung kommt. Variable Limits sind demnach eine Folge ständig neuer und stärkerer Kursschwankungen, als es die Begrenzung erlaubt. Im Gegensatz zu diesen Maximal-Schwankungs-Limits gibt es auch die Kursänderungsbegrenzung, die die kleinste erlaubte Kursschwankung vorgibt. Solche sogenannte Ticks gelten für jeden Kontrakt unterschiedlich und kommen an amerikanischen Warenbörsen vor. Sie werden von der Börsenbehörde bestimmt.

 
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