Limit

Der Begriff „Limit“ stammt aus dem Englischen und kann mit „Grenze“ übersetzt werden. Mit der Angabe eines Limits begrenzt man im Börsenwesen einen Wertpapierauftrag (Kauf- oder Verkaufsorder), d.h. es wird zusätzlich zur Order eine entsprechende Ober- bzw. Untergrenze angegeben (Orderzusatz), die nicht über- bzw. unterschritten werden sollte, da der Auftrag sonst nicht ausgeführt wird und verfällt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich muss man bei einer Limitierung von Wertpapieraufträgen zwischen Kauf- und Verkaufsorder differenzieren:

1. Kaufauftrag
Der Kunde teilt einen Höchstkurs mit, bis zu dem er bereits ist, ein entsprechendes Wertpapier zu kaufen (buy limit order). Sollte dieses Limit überschritten werden, dann wird der Auftrag nicht ausgeführt. Der Kunde möchte maximal das Limit bezahlen und ist bereits, auch weniger auszugeben.

Eine spezielle Variante der Limitierung von Kaufaufträgen ist das Stop-Buy-Limit. Auch hier wird ein Kurs angegeben. Dabei gilt aber: Sobald der Kurs überschritten ist, wird zum nächsten handelbaren Kurs (billigst) gekauft. Man kann es also als eine Option auf eine Kauforder betrachten.

2. Verkaufsauftrag
Der Kunde teilt einen Mindestkurs mit, ab dem er bereits ist, ein entsprechendes Wertpapier zu verkaufen (sell limit order). Sollte dieses Limit unterschritten werden, dann wird der Auftrag nicht ausgeführt. Der Kunde möchte mindestens dieses Limit haben und ist auch bereits, mehr anzunehmen.

Eine spezielle Variante der Limitierung von Verkaufsaufträgen ist das Stop-Loss-Limit. Auch hier wird ein Kurs angegeben. Dabei gilt aber: Sobald der Kurs unterschritten ist, wird zum nächsten handelbaren Kurs (bestens) verkauft. Man kann es also als eine Option auf eine Verkaufsforder betrachten.

 
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