Lieferung, physische

Grundsätzlich versteht man unter der Wendung „physische Lieferung“ bezogen auf den Wertpapiermarkt die tatsächliche Übergabe der dem Geschäft zu Grunde liegenden Basiswerte bzw. Papiere beispielsweise durch Übertragung der Werte ins Depot des Abnehmers.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Wendung bezieht sich vor Allem auf die Modalitäten der Ausübung und Abnahme bei Optionen. Es ist möglich, bei einer Call-Option vertraglich festzulegen, dass die Gegenseite, also der Verkäufer, bei der Ausübung den Basiswert selbst liefert. Bei einer Put-Option hingegen kann vertraglich festgelegt werden, dass der Schreiber, hier der Käufer, verpflichtet ist, die physische Lieferung bis zum Verfalltag in Form des Basiswertes zum Ausübungspreis abzunehmen. Eine Optionsvereinbarung kann auch eine physische Lieferung in bar beinhalten. Bei einem Barausgleich wird eine Geldsumme gezahlt, die den Unterschied zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Kurs des Basiswertes darstellt.

 
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