Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit wird auch Handelskredit genannt und ist ein üblicherweise kurzfristiger Kredit gewährt vom Verkäufer (Kreditor; Gläubiger) an einen Käufer (Debitor, Schuldner) seiner Ware. Dem Abnehmer wird also ein Zahlungsziel eingeräumt, bis zu dem die Ware schließlich vollständig bezahlt sein muss.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel vereinbaren die Vertragsparteien hier eine Frist von 30 bis 90 Tagen, kann aber je nach Vertragsgegenstand auch variieren. Zahlt der Schuldner innerhalb dieser Zeitspanne den Betrag an den Gläubiger, kann Skonto (Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag) gewährt werden. Dieser kann entweder konstant über das gesamte Zahlungsziel hinaus gelten (z.B. stets 3 %) oder gestaffelt sein (z.B. anfangs 3 %, nach 10 Tagen nur 2 % etc.). Bei der zweiten Variante sinkt der Skonto also, je mehr Zeit der Käufer bis zur Zahlung des Rechnungsbetrages verstreichen lässt.

Da die Ware üblicherweise trotz fehelender Bezahlung bereits geliefert wird, sichert sich der Verkäufer bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung durch die Vereinbarung eines sogenannten Eigentumsvorbehaltes ab. Das bedeutet, dass der Gläubiger solange Eigentümer (nicht Besitzer) der Ware bleibt, bis diese durch den Schuldner (Besitzer, nicht Eigentümer) in vollem Umfang bezahlt wurde.

Der Lieferantenkredit hat für den Verkäufer und den Käufer die folgenden Vorteile:

Verkäufer
- beschleunigte Zahlungseingänge durch Skonto (Käufer sind bemüht, schnell zu zahlen, um Rabatt zu bekommen)
- schneller Finanzierung des betrieblichen Umsatzprozesses und des täglichen Warenumsatzes
- Kosten beschränken sich auf Skonto

Käufer
- Preisnachlass möglich (Skonto)

 
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