Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung ist eine Sachversicherung, die einen Gebäudeeigentümer vor den Risiken eines Leitungswasserschadens absichert. Üblicherweise ist sie Teil einer Wohngebäudeversicherung, kann aber auch einzeln oder in Kombination mit anderen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung) abgeschlossen werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einer Leistungswasserversicherung sind nur die Schäden an den Sachen versichert, die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus …

… wasserführenden Rohrleitungen,
… Armaturen oder
… den daran angeschlossenen Einrichtungen austritt.


Bei der Versicherung von Gebäuden gelten zusätzlich Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen sowie Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen mitversichert.

Durch den Versicherer werden bei der Behebung eines Bruchschadens die anfallenden Kosten für den Austausch von maximal 2 Meter Rohr ersetzt, einschließlich der dafür notwendigen Nebenarbeiten. Wird dieses Ausmaß überschritten, werden die Kosten verhältnismäßig gekürzt.

In der sogenannten Korrosionsdeckung wird der Rohrersatz auf bis zu 6 Meter erweitert. Zusätzlich sind bei der Versicherung von Gebäuden die anfallenden Auftaukosten und Suchkosten (dabei handelt es sich um Kosten, die bei einem Schadenereignis für das Auffinden der Schadenstelle anfallen) mitversichert.

Nicht versicherte Schäden sind in der Regel die folgenden (kein Anspruch auf Richtigkeit):

• Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung (können je nach gewählter Tarifvariante wieder eingeschlossen werden)

• Bruch- und Frostschäden an wassserführenden Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden (ebenfalls einschließbar durch Zusatzdeckungen)

• Schäden an Fußbodenheizung (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Schäden an oder durch wasserführenden Solaranlagen (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Schäden an oder durch wasserführenden Klimaanlagen (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
• Schäden durch Austreten von Wasser aus Schwimmbecken (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Behebung von Verstopfungen (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau

 
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