Leitkurs, bilateraler
Mit einem bilateralen Leitkurs meint man den offiziellen Wechselkurs zwischen 2 Währungen zweier Staaten, die am ehemaligen Wechselkursmechanismus (WKM) teilnahmen.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Europäischen Wirtschaftssystems und der damit verbundene Währungsunion wurden für alle beteiligten Währungen eigene Leitkurse bestimmt. Die Festlegung der länderbezogenen Leitkurse orientierte sich an der Europäischen Währungseinheit, dem „ECU“ (European Currency Unit). Diese einheitliche Währungsgröße wurde auf der Grundlage sämtlicher Mitgliedswährungen nach einem Umrechnungsschlüssel erstellt. Ausgehend von diesen ECU-Leitkursen wurde ein Netz, das so genannte „Paritätengitter“, von bilateralen Leitkursen gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten herausgearbeitet. Den Wechselkursen der Mitgliedsstaaten war es nur erlaubt, sich innerhalb eines Schwankungskorridors um jenen bilateralen Leitkurs zu bewegen.
Da die Bandbreite der Veränderungsmöglichkeiten für die Wechselkurse recht gering war, verständigten sich die einzelnen Notenbanken untereinander dahingehend, dass sie bei extremen Handelskursbewegungen in unbegrenzter Höhe eingreifen konnten. Diese obligatorischen Interventionen wurden stets in den Währungen der Wechselteilnehmer durchgeführt.