Lehrgeld

Lehrgeld war in früheren Zeiten eine Ausgleichszahlung an den Lehrmeister für dessen Unkosten, die ihm durch den Lehrling entstanden sind. Entrichtet wurde es durch die Familie des Auszubildenden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Lehrlinge wurden noch bis ins 19. Jahrhundert für die Dauer der Lehre in den Familien des Ausbilders einquartiert. Dabei handelte es sich vor Allem um Handwerkslehrlinge. Für die Unterbringung, Ernährung und Ausstattung mit Kleidung und Wäsche oder für die Kosten ärztlicher Versorgung mussten sie Eltern des Lehrlings eine bestimmte Geldsumme an den Lehrherren übergeben. Das Lehrgeld war also weniger ein Honorar an den Lehrmeister für seine Vermittlung von Fachwissen bzw. dass der Lehrjunge unter dessen Anleitung ein Handwerk erlernt, sondern eher eine Versorgungsabgabe.

Waisen oder Halbwaisen waren oft von dem Lehrgeld befreit, da von diesen der fällige Betrag nicht aufzubringen war. In solchen Fällen wurde die nötige Summe gemäß der Zunftordnung in der Regel aus der Zunftkasse beglichen.

Heute ist die Erhebung von Lehrgeld in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) verboten.

Die Redewendung „Lehrgeld zahlen“ ist gleichbedeutend mit „eine teure Erfahrung machen“. In diesem Zusammenhang werden Börsenverluste häufig als Lehrgeld bezeichnet, wenn grundlegende Marktgesetze unbeachtet blieben. Im Zuge von Überbewertungen, Börsenkollaps und Panikverkäufen werden dann nicht nur die Scheinwerte, sondern auch viele echte Werte im Strudel des Kursverfalls vernichtet.

 
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