Leerverkauf

Der Leeverkauf ist auch als Short Selling, Blankoverkauf oder Short Sale bekannt und meint die Veräußerung eines Wertpapieres, eines Devisenbetrages oder einer Ware, ohne, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz dieses Verkaufsgegenstandes ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich profitiert ein Verkäufer, der sich in der Short-Position befindet, bei einem Leerverkauf von sinkenden Preisen des Basiswertes. Er schließt also mit einem Käufer einen Vertrag und vereinbart einen entsprechenden Preis. Bis zur Fälligkeit der Lieferung des Gegenstandes kann es sein, dass der Preis des Basiswertes am Markt seit Vertragsabschluss gesunken ist. Dadurch kann der Verkäufer den Basiswert verhältnismäßig günstig einkaufen und bekommt bei Erfüllung des Vertrages den höher vereinbarten Preis aus dem Leerverkauf.

Dabei kann das Geschäft sowohl als Kassa- als auch als Termingeschäft vereinbart werden:

1. Kassageschäft
Üblicherweise muss die Lieferung hier innerhalb von 2 bis 3 Werktagen erfolgen. Der Verkäufer bedient sich dabei in der regel entsprechender Zusatzgeschäfte wie …

… Wertpapierleihe
-> Basiswert wird vorher günstig geliehen, an den Käufer veräußert und später günstig am Markt gekauft um die leihe wieder auszulösen

… Wertpapierpensionsgeschäft
… Devisenkredit
… Devisenswap
etc.

Der Leerverkäufer beschafft sich also die basiswerte verhältnismäßig günstig, ohne diese direkt (teurer) am Markt kaufen zu müssen. Dafür wartet er ab, bis der Marktpreis sinkt.

2. Termingeschäft
Hier ist der Lieferzeitpunkt in der Zukunft festgelegt, sodass der Leerverkäufer genügend Zeit hat, den Basiswert zu beschaffen.

Zwar bestehen bei einem Leerverkauf enorme Gewinnchancen, sind aber auch mit großen Risiken verbunden, falls beispielsweise der Marktpreis des Basisgegenstandes steigt.

 
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