Lead Supervisor

Unter Lead Supervisor wird eine von der EU-Kommission (Europäische Union) für den Finanzmarkt angedachte Aufsichtsinstanz verstanden. Sie soll eine ganze Institutsgruppe mitsamt ihrer Filialen und selbständigen Tochterunternehmen in anderen Staaten der europäischen Union beaufsichtigen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine solche Behörde hätte damit auch die letzte Entscheidung über die Zulassung der zur Anwendung kommenden Risikomessungsverfahren bei allen zu ihrer Institutsgruppe gehörenden Niederlassungen inne. Der Lead Supervisor würde also die Genehmigungskompetenz von

- Reporting-Systemen,
- unternehmensinternen Modellen,
- Liquiditäts- und Kapitalzuweisungen und
- der Erstellung internationaler Funktionen

haben. Darin wird der Vorteil gesehen, dass die verschiedenen Anforderungen für die jeweilige Unternehmensgruppe vereinheitlicht würden.

Der im Jahre 2004 aufgebrachte Vorschlag stößt vielerorts auf Kritik, weil damit eine Vorstufe zu einer einheitlichen und supranationalen Aufsichtsbehörde in Europa befürchtet wird. Eine derartige europäische Oberwächter-Instanz wird auf vielen Ebenen bisher noch abgelehnt.

Eine Folge der Einrichtung eines Lead Supervisors wäre ein umfangreicher Zuständigkeitsabbau für die Aufsichtsbehörden in den Gastländern international agierender Konzerne, selbst dann wenn diese Instanzen in den dortigen Märkten eine wichtige Funktion ausüben.

Ziele der Einführung eines Lead Supervisors sind

-> die Integration der EU-Finanzmärkte,
-> die Förderung des Wirtschaftswachstums und
-> ein wirkungsintensiveres Krisenmanagement.

Es könnten sämtliche Aufsichtsbehörden kooperativer strukturiert und Bewilligungsverfahren vereinheitlicht werden. Dadurch wird ein Sinken der Regulierungskosten innerhalb der Europäischen Union erwartet.

 
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