Langfristig
Der Begriff „langfristig“ wird im Bankenwesen im Gegensatz zu „kurz- und mittelfristig“ für Vertragslaufzeiten ab 4 Jahren verwendet, wobei es auch andere Definitionen und Abweichungen geben kann, da keine gesetzlichen Regelungen vorliegen.
So sagt man teilweise auch, dass Laufzeiten ab 8 Jahren zum längerfristigen Bereich zählen. Üblich sind aber 4 Jahre und mehr.
Langfristige Einlagen sind unter Anderem:
- Kapitallebensversicherung
- Bausparverträge
- Festgelder mit einer Laufzeit ab 4 Jahren
u.s.w.
Zu den langfristigen Verbindlichkeiten gehören beispielsweise:
- Baufinanzierungen
u.s.w.