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Langfristig

Der Begriff „langfristig“ wird im Bankenwesen im Gegensatz zu „kurz- und mittelfristig“ für Vertragslaufzeiten ab 4 Jahren verwendet, wobei es auch andere Definitionen und Abweichungen geben kann, da keine gesetzlichen Regelungen vorliegen.

So sagt man teilweise auch, dass Laufzeiten ab 8 Jahren zum längerfristigen Bereich zählen. Üblich sind aber 4 Jahre und mehr.

Langfristige Einlagen sind unter Anderem:

- Kapitallebensversicherung
- Bausparverträge
- Festgelder mit einer Laufzeit ab 4 Jahren
u.s.w.

Zu den langfristigen Verbindlichkeiten gehören beispielsweise:

- Baufinanzierungen
u.s.w.

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