Ladegeld

Zahlungen, die für das Beladen oder Entladen von Gütern an Land und für das Befrachten oder Löschen derselben im Hafen zu entrichten sind, werden Ladegeld genannt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So mussten in der Vergangenheit Seeschiffe vor dem Auslaufen ein hafenbehördliches Stauer-Attest vorweisen, was belegte, dass das Frachtgut durch Fachleute sicher verstaut wurde. Diese Bescheinigung diente auch im Falle einer Havarie als Beweis gegenüber der Versicherung, dass die Ladung ordnungsgemäß befestigt war.

Das Ladegeld ist eine Gebühr an der Frachtaufnahme- oder an der Frachtabgabestelle und stellt eine Art Abfertigungsgeld dar. Mitunter kann ein schnelleres Be- oder Entladen durch erhöhte Ladegeldzahlungen erreicht werden. Ladegeld kann auch als Unkostenumlage für so genannte Lichterschiffe Teil des Bordinggelds sein. Dies sind kleine Wasserfahrzeuge, die in flachem Gewässer agieren und große Frachtschiffe auf See beladen oder löschen können. In früheren Zeiten wurde es auch als so genanntes Räumegeld bezahlt, das für das Entladen der Fracht durch im Hafen tätige Sackträger durchgeführt wurde.

 
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