Kurzfristig

Der Begriff „kurzfristig“ wird im Bankenwesen im Gegensatz zu „mittel- und langfristig“ für Vertragslaufzeiten von bis zu 1 Jahr verwendet. An den Finanzmärkten wird unter „kurzfristig“ ein Zeitraum von maximal 2 Jahren verstanden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Kurzfristige Einlagen sind unter Anderem:

- Girokontoguthaben
- täglich fälliges Sparguthaben mit Kündigungsfrist von 3 Monaten
u.s.w.

Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gehören beispielsweise:

- Kontokorrentkredite
- Darlehenstilgungen
- Zinszahlungen
- Hypothekentilgungen
u.s.w.

Aber auch Steuerrückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen seitens eines Unternehmens zählen dazu.

Kurzfristige Wertpapiere sind meist Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr. Kurzfristige Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren haben üblicherweise das Ziel, kurzfristige Kursschwankungen auszunutzen.

 
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