Kurssicherung

Die Kurssicherung wird auch Hedging oder Hedge-Geschäft genannt und meint ein Verfahren zur Absicherung (Verringerung oder Ausschaltung) gegen unerwartete Wertverluste als Folge von Preisbewegungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Vor Allem im Rahmen des Auslandszahlungsverkehrs werden solche Geschäfte getätigt, damit sich der Marktteilnehmer gegen plötzliche bzw. mögliche Wechselkursschwankungen absichert. Sie dient besonders dann der Absicherung gegen Wechselkursrisiken, wenn der Abschluss und die Ausführung des Geschäftes nicht gleichzeitig stattfinden, d.h. Terminkontrakte abgeschlossen werden.

Möglichkeiten des Hedging sind:

1. Eingehen einer weiteren, parallelen Transaktion zusätzlich zum Grundgeschäft

2. Bereist heute die Devisen, die später bei Erfüllung des Terminkontraktes eingenommen werden, an eine Bank verkaufen (Leerverkauf auf Termin = Termingeschäft). Dadurch sichert sich der Exporteur schon heute den Wechselkurs für die zukünftig durch den Abnehmer zu zahlenden Devisen.

3. Optionsgeschäfte oder Futurekontrakte eingehen

4. Forfaitierung, d.h. eine Bank kauft die zukünftig fällig werdenden Forderungen des Exporteurs aus Warenlieferungen gegen entsprechende Sicherheiten. Dadurch erhält der Exporteur schon heute inländische Währung und schließt Kursrisiken aus.

5. Stellung einer Rechnung, die von den Auslandskunden oder vom Importeur in Inlandswährung zu bezahlen ist.

Kurssicherung ist heute ein üblicherweise genutztes Instrument von professionellen Portfoliomanagern.

 
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