Kursmakler

Ein Kursmakler war ein amtlicher Makler, der für die professionelle Vermittlung von Börsengeschäften und die Ermittlung von Börsenkursen der entsprechenden Wertpapiere verantwortlich war.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bestellt wurde er durch die Geschäftsleitung der Börsenaufsicht des jeweiligen Landes und er war verpflichtet, einen amtlichen Eid zur Neutralität zu schwören. Allerdings unterscheidet man seit der Einführung des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes (FFG) nicht mehr zwischen beispielsweise amtlichen und freien Makler, sondern fasst alle je nach ihrem Aufgabengebiet in die Gruppe der Börsenhändler oder Skontroführer zusammen.

 
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