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Kursfeststellung, amtliche

Die amtliche Kursfeststellung war die Ermittlung bzw. die Bildung der Börsenkurse im amtlichen Börsenhandel. Sie wurde durch Kursmakler in Zusammenarbeit mit dem Börsenvorstand durchgeführt wird.

Der Ablauf wurde durch die Börsenordnung geregelt. An den Präsenzbörsen wurden die Kurse von amtlichen Maklern festgestellt. Es wurden dabei sämtliche offenen Kauforder und Verkaufsorder von amtlich notierten Wertpapieren verglichen und nach der Höhe der Gebote sortiert. Daraus ermittelte man dann den Kurs mit dem höchsten Umsatz.

Die amtliche Kursfeststellung wurde von amtlich bestellten und vereidigten Kursmaklern vorgenommen und erfolgte während der Börsenzeit. Es war der Börsenpreis festzulegen, der die tatsächliche Geschäftslage im amtlichen Handel wiederspiegelte.

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