Krisenlasten-Verteilungsprogramm

Eine vereinbarte Vorgehensweise darüber, wie Verluste im Fall einer Geldmarktkrise unter den Betroffenen aufgeteilt werden sollen, wird als Krisenlasten-Verteilungsprogramm bezeichnet. Diese Verständigungsrichtlinien über Verlustübernahmen müssen vor Eintritt einer Finanzkrise verabschiedet worden und allen Beteiligten bekannt gewesen sein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ziel solcher Lastenausgleichsmaßnahmen ist zum Einen die Abwehr noch weitreichender negativer fiskalstruktureller Folgen und zum Anderen die Verhinderung von Insolvenzen oder Abwicklungen einzelner besonders betroffener Finanzunternehmen.

Befürworter ordnen derartige Absprachen als weitsichtiges Sicherungssystem ein und bezeichnen sie als wirkungsvolles Mittel zur Bewältigung existenzieller Krisen innerhalb des Finanzwesens. Kritiker hingegen sehen in einem Krisenlasten-Verteilungsprogramm die Gefahr, dass einige Beteiligte diese Verlustauffangvereinbarung dazu nutzen könnten, noch risikoreicher zu spekulieren. Bei Eintreten einer Finanzkrise könnten sich leichtsinnig agierende Unternehmen auf den Rückhalt durch die Gemeinschaft aller Beteiligten verlassen.

Offizielle Krisenlasten-Verteilungsprogramme sind von anderen, internen Krisenbewältigungsvorhaben der Behörden zu unterscheiden. Vertrauliche, also unveröffentlichte Notfallpläne, die von Regierungen, den Zentralbanken oder den Bankenaufsichten für den Ernstfall einer Geldmarktkrise vorgesehen sind, gehören zu den fiskalpolitischen Steuerungsinstrumenten. So wurden in der Vergangenheit unvorhergesehene Ereignisse wie

- Ölpreisanstiege,
- Kriege,
- Katastrophen oder
- Terroranschläge

durch gezielte Einflussnahme über monetäre Schock-Bewältigungs-Strategien aufgefangen. Doch auch solche Eingriffe in den Kapitalmarkt können einige Marktteilnehmer zu hohen Risiken veranlassen, weil sie auf die stabilisierende Wirkung von Zentralbank-Modellen vertrauen.

 
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