Kreditkarte auf Guthabenbasis

Eine Kreditkarte auf Guthabenbasis wir auch Prepaid-Kreditkarte (oder Prepaidkarte) bzw. Guthabenkarte genannt. Damit ist eine Karte in Form von MasterCard, Visa etc., die nicht auf Kredit- sondern auf Guthabenbasis geführt wird, gemeint. Kriterien wie Schufa-Einträge, Bonität des Antragstellers etc. spielen üblicherweise keine Rolle.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Nutzung der Kreditkarte auf Guthabenbasis ist im Rahmen des vorhandenen Guthabens auf der Karte möglich. Dieses wird vorher per Überweisung oder Bareinzahlung (sofern möglich) auf das Kartenkonto aufgebucht, sodass es sich um eine vorausbezahlte Karte handelt. Alle zukünftigen Umsätze werden schließlich von diesem Saldo abgebucht. Ist dieses aufgebraucht, sollte eine erneute Aufladung erfolgen.

Geeignet sind Kreditkarten auf Guthabenbasis für Jedermann, da weder Schufa-Abfragen noch Bonitätsprüfungen notwendig sind. Die Beantragung ist relativ einfach und die zukünftige Nutzung weltweit möglich. Der Karteninhaber kann also flexibel bleiben und sich trotzdem finanziell sicher fühlen, da er mit einer solchen Guthabenkarte nicht in die Schuldenfalle gerät.

Allerdings werden Kreditkarten auf Guthabenbasis häufig auch mit entsprechenden Limits ausgestattet. Dieser Schritt dient der Sicherheit des Karteninhabers, wenn beispielsweise die Karte verloren geht, nicht rechtzeitig gesperrt werden kann und es dadurch zu drastischen unrechtmäßigen Verfügungen kommt. Hier gibt es beispielsweise die folgenden:

1. Aufladelimit

Das bedeutet, dass der Karteninhaber die Kreditkarte auf Guthabenbasis bis zu einem bestimmten Betrag aufladen kann. Ist dieser Betrag bereits erreicht, kann eine nächste Aufladung erst wieder erfolgen, wenn das gesamte bzw. ein Teil des Limits aufgebraucht worden ist.

Beispiel:

Limit = 2.500 € pro Kartenjahr

Erste Aufladung = 500 € -> Der Karteninhaber kann noch 2.000 € auf die Karte laden
Zweite Aufladung = 2.000 € -> Das Limit von 2.500 € ist erreicht.

Sollte der Karteninhaber jetzt beispielsweise eine Ware im Wert von 500 € bezahlen, hat er anschließend noch 2.000 € zur Verfügung und kann die Karte bis zum vollen Limit erneut mit 500 € aufladen.

2. Umsatzlimit

Hier gibt die kartenausgebende Bank eine Grenze innerhalb eines Zeitraumes (üblicherweise ein Kartenjahr) an, bis zu der die Karte für Transaktionen genutzt werden kann. Das bedeutet, dass der Karteninhaber beispielsweise innerhalb eines Jahres maximal 5.000 € mit der Karte verfügen und bezahlen kann.

Beispiel:

Limit = 5.000 €
Kartenguthaben = 5.000 €

-> Der Karteninhaber bezahlt mit der Kreditkarte eine Wohnzimmereinrichtung im Wert von 4.000 € und hat anschließend noch 1.000 € zur Verfügung. Wenn er nun die Karte erneut auflädt, kann er trotzdem nur über die restlichen 1.000 € verfügen, da er das jährliche Umsatzlimit von 5.000 € erreicht hat.

Teilweise werden diese Limits auf einer Kreditkarte mit Guthabenbasis kombiniert.

Eine Kreditkarte auf Guthabenbasis inklusive schufafreiem Girokonto finden Sie auf kreditkarten-beratung.de

 
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