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Kosten

Das Wort „Kosten“ gehört zu den Grundbegriffen der Betriebsbuchhaltung und meint im volks-und betriebswirtschaftlichen Sinn den Verbrauch von Produktionsfaktoren (Güter und Dienstleistungen), die für die Erbringung einer betrieblichen Leistung oder die Herstellung eines Gutes erforderlich sind. Dieser Verbrauch wird in Geldeinheiten angegeben (in Geld bewerteter betrieblicher Verbrauch).

Die Kosten- und Erlösrechnung gibt Unternehmen Aufschluss über zu erwartende Aufwände und Erträge bezogen auf einzelne Unternehmensteile oder bestimmte Vorhaben. Hier differenziert man die folgenden Positionen:

1. Grundkosten (=aufwandsgleiche Kosten)
-> fallen bei Erstellung der Betriebsleistung an

2. Zusatzkosten (aufwandsungleiche Kosten)
-> auch kalkulatorische Kosten bezeichnet
-> Zusatzkosten, denen kein entsprechender Zweckaufwand gegenüber steht

Grundsätzlich wird in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad unterschieden zwischen

Fixe Kosten
-> fester, gleichbleibender Verbrauch
-> unabhängig von erbrachter Betriebsleistung

z.B. : Miete

Variable Kosten
-> veränderlicher Verbrauch
-> von Betriebsleistung abhängig

z.B.: Telefonkosten

Weitere kostenformen in der Betriebsbuchhaltung sind:/b>

1. Betriebskosten (Stückleistungskosten) -> werden durch die Betriebsleistung verursacht
2. Wertkosten (Zinsen etc.) -> werden durch die Wertleistung verursacht
3. Einzelkosten -> direkt einem Kostenträger zurechenbar
4. Gemeinkosten -> einer betrieblichen Leistung nur allgemein zurechenbar
5. Stelleneinzelkosten (Direktkosten) -> einer Kostenstelle direkt zurechenbar
6. Stellengemeinkosten -> einer Kostenstelle nicht direkt zurechenbar
7. Istkosten -> die in einer abgelaufenen Rechnungsperiode wirklich angefallenen Kosten
8. Normalkosten -> aus Kosten vergangener Rechnungsperioden errechnet
9. Plankosten -> entstehen durch Bewertung geplanter Verbrauchsmengen

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