Unter dem besonderen Korrelationsrisiko ist ein Risiko zu verstehen, das bei einer hohen Wechselbeziehung zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit einer Gegenpartei und dem Wiederbeschaffungswert der mit diesem Partner bestehenden Geschäfte entsteht.
Unter dem besonderen Korrelationsrisiko ist ein Risiko zu verstehen, das bei einer hohen Wechselbeziehung zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit einer Gegenpartei und dem Wiederbeschaffungswert der mit diesem Partner bestehenden Geschäfte entsteht.