Kopfzins

Einen Kopfzins hatten in früheren Jahrhunderten weite Teile der Bevölkerung an die jeweils herrschende Obrigkeit zu zahlen. Die Gegenleistung für diese Abgabe bestand beispielsweise in der Duldung dieser Person innerhalb der Mauern einer Stadt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So waren die Menschen besser geschützt als außerhalb der Städte. Hatten sie sich bewährt, wurden sie mit der Aufnahme in die Bürgerschaft belohnt und damit entfiel in der Regel die Pflicht zur Zahlung des Kopfzinses.

Der Begriff war früher zudem gebräuchlich für die Beschreibung der Abgaben, die etwa Bauern an den Besitzer der von ihnen bewirtschafteten Grundstücke, den Lehnherrn, abführen mussten. Der Kopfzins, der zumeist in Form eines festgelegten Geldbetrags zu leisten war, löste mit der zunehmenden Verbreitung von Währungen die früheren Frondienste ab. Diese Dienste hatten die Bauern für ihre Grundherren leisten müssen. Mit der Einführung des Kopfzinses wurden die Hörigen von diesen Pflichten entbunden und konnten sich der Arbeit auf ihren eigenen Feldern widmen.

 
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