Konzessionsprinzip

Das Konzessionsprinzip schreibt in Deutschland vor, dass eine Bank vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Konzession (behördliche Bewilligung) beantragen muss. Über die Genehmigung entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die auch für die Kontrolle der Banken zuständig ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Konzessionsprinzip stellt sicher, dass nur mit der notwendigen Sachkunde und ausreichendem Eigenkapital eine Bank gegründet werden kann. Auf diese Weise werden Kunden mit Hilfe des Konzessionsprinzips vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt und das Vertrauen in das Bankensystem bleibt erhalten. Es gilt jedoch zu beachten, dass es Konzessionen mit unterschiedlichen Umfängen gibt. So stehen den Vollbanken oder Universalbanken solche Institute gegenüber, die lediglich eingeschränkte Konzessionen für Teilbereiche des Bankgeschäfts haben. Institute, die über eingeschränkte Konzessionen verfügen, dürfen also auch nur eingeschränkte Leistungen anbieten. Welche das im Einzelnen sind, kann der Konzession entnommen werden.

 
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