Konzentration

In der Wirtschaftslehre spricht man von einer Konzentration Möglichkeit von Unternehmenszusammenschlüssen. Hier beteiligen sich Unternehmen kapitalmäßig an anderen, wodurch diese ihre rechtliche und/oder wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder teilweise verlieren.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Folge einer Konzentration kommt es also zu einem Rückgang der Marktteilnehmeranzahl. Dabei differenziert man vorrangig die golfenden Formen (Möglichkeiten der Konzentration):

1. Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder teilweise

-> Kapitalverflechtung
= kapitalmäßige Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen auf Basis wechselseitiger Beziehungen

-> Konzern
= einheitliche Leitung eines herrschenden Unternehmens (Muttergesellschaft) über ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften)

2. Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit

-> Fusion
= Verschmelzung von Unternehmen, indem eines in das andere eingegliedert wird

Um Monopolstellungen und Machtausweitungen zu verhindern, sind entsprechende Behörden dafür zuständig, Unternehmenszusammenschlüsse und damit auch Konzentrationen zu überwachen. Beispielsweise gehört das Bundeskartellamt dazu.

 
  • WhatsApp