Konvertibilität

Konvertibilität beschreibt die Eigenschaft einer Währung, unbegrenzt in andere Währungen getauscht werden zu können. Entsprechende Garantien werden von der Zentralbank des jeweiligen Landes gegeben, in dem die zu tauschende Währung als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Falle des Euro und der Europäischen Union (EU) sind die Garantiegeber nicht mehr nationale Institute, sondern die Europäische Zentralbank (EZB). Dabei ist es wichtig, dass das jeweilige Land über ausreichend Währungsreserven verfügt und international kreditwürdig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Wirtschaft des Landes leistungsfähig ist.

Die Konvertibilität gilt zwingend gleichermaßen für die inländische Bevölkerung wie für Ausländer. Es darf also hinsichtlich der Herkunft von Personen keine Unterschiede beim Umtausch der Währung geben. Die Transaktion erfolgt zum jeweils gültigen Tageskurs.

Ohne die Konvertibilität wichtiger Währungen wäre ein weltweiter Austausch von Waren und Dienstleistungen nur schwer möglich. Der Welthandel in der heutigen Form könnte nicht stattfinden, denn der Handel über Landesgrenzen hinweg beruht darauf, dass eingenommene Währungen gegen Zahlungsmittel des eigenen Staates oder Währungsraumes eingetauscht werden können. Ist eine Währung nicht konvertibel, so hat sie nur in dem Land Gültigkeit, in dem sie ausgegeben wird. Das erschwert den Warenaustausch mit anderen Staaten oder macht ihn unmöglich, wenn nicht ein anderes, von beiden Seiten akzeptiertes Zahlungsmittel zur Verfügung steht.

Die Konvertibilität kann auch aus politischen Gründen aufgehoben oder eingeschränkt werden. Dies war beispielsweise in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der Fall, wo die dortige Mark faktisch nicht konvertibel war.

 
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