Konversionsanleihe

Mit einer Konversionsanleihe können sich öffentliche Institutionen oder private Unternehmen (= Emittenten) Geld zu variablen Konditionen leihen, d.h. sie können beispielsweise Zinsen, Laufzeit etc. individuell anpassen und ändern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine Konversionsanleihe ist für den Schuldner (Emittent) mit mehr Gestaltungsspielraum verbunden. Er hat die Möglichkeit, von sich aus die Konditionen der Anleihe zu verändern. Diese Änderungen betreffen in der Praxis zumeist die Höhe der zu leistenden Zinszahlungen. So kann zum Beispiel der Zinssatz gesenkt werden, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt insgesamt reduziert werden. Oder der Ausgeber der Anleihe verändert deren Laufzeit.

Da es sich um eine einseitige Änderung handelt, ist diese nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners, also des Anlegers möglich.

Rechtlich gesehen erfordert eine Änderung bei einer Konversionsanleihe zunächst die Kündigung des bestehenden Vertrags. Diese wiederum ist nur möglich, wenn die Anleihe zum gewünschten Zeitpunkt auch tatsächlich kündbar ist.

Eine Alternative ist eine variable Anleihe, bei der von Beginn an die Möglichkeit zur Anpassung der Konditionen vereinbart wird. Solche Änderungen sind dann zu jedem Zinstermin möglich.

Allerdings kann der Ausgeber der Anleihe die Zinsen auch bei einer so gestalteten Konversionsanleihe nicht nach Belieben abändern. Vielmehr wird der für die Schuldverschreibung zu zahlende Zinssatz regelmäßig an die Entwicklung der Leitzinsen gekoppelt.

 
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