Kontrakt

Der Begriff „Kontrakt“ stammt vom lateinischen Wort „contractus“ und meint allgemein einen Vertrag, d.h. eine bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der allgemeinen Wirtschaft verwendet man diesen Begriff speziell im juristischen Bereich. Aber auch im Finanzwesen findet man Kontrakte vor. So spricht man vor Allem bei Termingeschäften von Finanzterminkontrakten.

Grundsätzlich hängt mit einem Kontrakt stets die Vereinbarung über eine Verpflichtung der beiden Parteien zusammen. Üblicherweise besteht diese aus …

… Lieferung eines vereinbarten Basiswertes bzw. einer Ware/ Erbringen einer Leistung und
… Zahlung.


Natürlich werden auch weitere punkte beschlossen. Dazu zählen:
- Lieferzeitpunkt
- Lieferort
- Preis/ Kurs
etc.

 
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