Kontosuche

Eine Kontensuche wird erforderlich, wenn davon auszugehen ist, dass ein Verstorbener oder eine nicht mehr geschäftsfähige, betreuungsbedürftige Person über unbekannte Konten verfügt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Ziel besteht in diesem Fall darin, das Geld im Sinne des Kontoinhabers zu verwenden. Im Falle eines Erblassers könnte es darum gehen, eventuell bestehende Bankguthaben in die Erbmasse zu überführen und sie auf diese Weise den Erben zugänglich zu machen. Handelt es sich beim Inhaber der vermuteten Konten um eine betreute Person, so kann ein positives Ergebnis der Kontensuche dazu beitragen, Pflegekosten zu decken und eine bessere Betreuung zu finanzieren.

Generell ist die Kontensuche auf Grund des Bankgeheimnisses schwierig. Dennoch bieten Bankenverbände und einzelne Institute ihre Hilfe an. Nicht erlaubt ist es hingegen, im Rahmen einer Kontensuche auf die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurück zu greifen. Diese hat zwar Zugriff auf die Datensätze der Institute über alle Konten und Wertpapierdepots im Inland, darf diese Informationen aber ausschließlich autorisierter Behörden zugänglich machen.

 
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