Kontoführungsgebühr

Die Kontoführungsgebühren gehören zu den Entgelten für bestimmte Bankdienstleistungen und sind vom Kunden für die Eröffnung, Nutzung und Verwaltung von Girokonten und teilweise auch Depotkonten (eher als Depotgebühren bezeichnet) zu entrichten.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Auf die Kontoführungsgebühren weist die Bank in ihrem Preisverzeichnis und den -aushängen hin. Es handelt sich um variabel festgesetzte, in der Regel pauschale, Angaben, sodass diese jederzeit geändert werden können. Der Kunde wird entsprechend darüber informiert. Über sämtliche Kontoführungsgebühren muss die Bank ihren Kunden bereits vor der Eröffnung eines Kontos informieren. Die Höhe der Entgelte muss zudem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie bei Filialbanken über Aushänge in den Geschäftsräumen erkennbar sein.

Die Bankkunden sind angehalten, die Abrechnungen ihres Instituts regelmäßig zu überprüfen. Wer mit der Höhe seiner Gebühren nicht einverstanden ist bzw. die Berechnung für falsch hält, der muss bei seiner Bank Widerspruch einlegen. Heutzutage gibt es aber auch Angebote von Banken, bei denen keine Kontoführungsgebühren erhoben werden. Dabei sind oft auch entsprechende Voraussetzungen zu erfüllen:

– Mindesteingänge
– Mindestumsätze
– Kontoführung über Online-Banking etc.

 
  • WhatsApp