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Konkursware

Als Konkursware bezeichnet man die in Folge einer Insolvenz eines Unternehmens gehandelten Waren zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners. Der Begriff bezieht sich somit auf die Insolvenzmasse im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.

Der Begriff „Konkurs“ war früher gebräuchlich und wurde mit der Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahre 1999 durch „Insolvenz“ ersetzt. Allerdings ist die Bezeichnung auch heute noch im täglichen Sprachgebrauch üblich.

Konkursware ist üblicherweise sehr günstig erhältlich, wobei beim Verkauf auch auf den Erlös für den oder die Gläubiger geachtet wird. Sie kann direkt beim Konkursverwalter oder bei einem Zwischenhändler erworben werden.

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