Konkurs

Der Konkurs tritt ein, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist. Heute ist der Begriff „Insolvenz“ gebräuchlicher.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein wesentliches Kennzeichen für einen Konkurs ist die Überschuldung, die es einem Schuldner unmöglich macht, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nachzukommen. Es folgt ein Konkursverfahren (Insolvenzverfahren), mit dem die Ansprüche der Gläubiger zumindest teilweise erfüllt werden sollen. Dazu wird das noch vorhandene Vermögen, die Konkursmasse (Insolvenzmasse), verwertet. Je nach Rechtsform des Unternehmens kann die Insolvenzmasse entsprechend unterschiedlich ausfallen, d.h. teilweise wird beispielsweise das private vermögen mit einbezogen und teilweise nicht.

Zur Verwertung der Konkursmasse wird ein Konkursverwalter bestellt. Seine Berufung erfolgt durch das Konkursgericht. Die Aufgabe des Verwalters ist die Prüfung des verbliebenen Vermögens sowie der Ansprüche, die Gläubiger des insolventen Unternehmens anmelden. Anschließend leitet er die Verwertung der Konkursmasse ein und bedient aus dem Erlös nach einem bestimmten Schlüssel die anspruchsberechtigten Gläubiger.

Eine Besonderheit ist der Konkurs von Privatpersonen (Verbraucherinsolvenz). Diese haben in Deutschland nach dem geänderten Insolvenzrecht die Möglichkeit, sechs Jahre lang ihre Schulden entsprechend ihrer finanziellen Situation zu tilgen und sind anschließend schuldenfrei.

 
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