Komplementärwährung

Unter einer Komplementärwährung versteht man eine Währung mit dem Charakter einer Komplementarität, d.h. sie wirkt innerhalb eines Wirtschaftskreislaufes gemeinschaftlich mit einer anderen Währung. Es handelt sich dabei also um eine Vereinbarung innerhalb einer Gemeinschaft, die außer der offiziellen und gesetzlichen Währung auch noch ein anderes Tauschmittel akzeptiert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Als ein solches Tauschmittel können dienen:
- Waren
- Dienstleistungen
- geldäquivalente Gutschriften
- ausländische stärkere Währungen
etc.

Letzteres erlebten und erleben auch heute noch Touristen, die an Stelle mit der in ihrem Urlaubsland geltenden Währung mit der Währung ihres Heimatlandes bezahlen. In der Schweiz beispielsweise akzeptiert man auch den Euro. Darüber hinaus ist der US-Dollar in vielen Ländern mit schwacher Währung ein sehr beliebtes Zahlungsmittel.

In Deutschland ist die wohl mit Abstand älteste Komplementärwährung der Bethel-Euro (bis zur Euro-Einführung Bethel-Mark). Diese existiert bereits seit dem Jahre 1908. Diese Komplementärwährung erlaubt den Einkauf in den von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel.

Seit dem Beginn der 1990er Jahren bildeten sich mit so genannten Tauschringen auch lokale, d.h. örtlich begrenzte, Komplementärwährungen. Einen regional begrenzten Gutscheinring gibt es beispielsweise in Bremen, aber auch zum Beispiel in …

… Göttingen,
… Witzenhausen,
… Gießen,
… Hagen,
… Siegen,
… Berlin und
… Düsseldorf,

aber auch in Dresden und Hitzacker und in der Region Chiemgau. Diesen Gutscheinringen können sich Verbraucher und Gewerbetreibende anschließen. Die Konvertierbarkeit zum Euro sowie die Verwendung der Umtauschgebühren werden dabei von Tauschring zu Tauschring unterschiedlich gehandhabt. Bei einigen Regionen werden zusätzlich soziale Projekte mitfinanziert. Die Teilnehmer des Gutscheinrings können dabei entscheiden, welches Projekt sie unterstützen möchten.

 
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