Kompetenzkonflikt, aufsichtsrechtlicher

Von einem aufsichtsrechtlichen Kompetenzkonflikt spricht man, wenn Unklarheit darüber herrscht, welche Behörde für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist. Im Fall der deutschen Banken geht es darum, wer die Kompetenz für die direkte Kontrolle der Finanzinstitute in der Bundesrepublik hat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Kompetenzkonflikte entstehen hier immer wieder zwischen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer in dem konkreten Fall die Aufsicht führt, hat in der Regel ein Verwaltungsgericht zu entscheiden.

Für die Finanzmarktakteure ist es weniger bedeutsam, von welcher Behörde sie de facto überwacht werden. Banken und andere Unternehmen der Finanzbranche beklagen vielmehr eine generelle Überregulierung mit immer neuen Vorschriften. Dadurch werde, so der Vorwurf, die Macht der Kontrollinstanzen ständig ausgebaut. Gefordert wird deshalb eine gesetzgeberische Pause, in der zunächst keine neuen Vorschriften erlassen werden und bestehende Regelungen auf den Prüfstand kommen.

Genau gegensätzliche Forderungen vertreten allerdings Vertreter von Kleinanlegern und Verbraucherschützer. Sie verlangen mehr Anlegerschutz und eine Ausweitung der Aktivitäten der Aufsichtsbehörden. Würden sich die Vertreter dieser Position durchsetzen, wäre in der Zukunft wohl mit einer weiter steigenden Zahl von aufsichtsrechtlichen Kompetenzkonflikten zu rechnen.

 
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