Kohle(n)geld

Als Kohle(n)geld wurde im Laufe der verschiedenen Jahrzehnte eine Reihe von Zahlungen bezeichnet, die von der Bevölkerung entweder zu leisten waren oder ihr zu Gute kamen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ursprünglich handelte es sich beim Kohle(n)geld um eine Zahlungsverpflichtung, die gegenüber dem Landesherren bestand. Mit ihr sollte die Nutzung von Holz aus den Wäldern zur Gewinnung von Holzkohle abgegolten werden.

In den 1920er Jahren bezeichnete das Kohle(n)geld eine allerdings bereits nach einem Jahr wieder abgeschaffte Steuer, die sowohl auf heimische als auch auf importierte Kohle erhoben wurde.

Von 1975 an mussten deutsche Verbraucher 20 Jahre lang einen Aufschlag auf den Strompreis bezahlen, der ebenfalls Kohle(n)geld genannt wurde. Das auf diese Weise eingenommene Geld floss als Subvention an die Unternehmen, die in Deutschland Steinkohle abbauten. Auf diese Weise sollte die Differenz zwischen den hohen Förderkosten in der Bundesrepublik und dem deutlich niedrigeren Weltmarktpreis für vergleichbare Kohle reduziert werden. Trotz dieser Unterstützung und weiterer Subventionen aus öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe konnte die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kohle jedoch auch nach Jahrzehnten nicht wesentlich gesteigert werden. 1995 wurde das mit der Stromrechnung erhobene Kohle(n)geld dann abgeschafft.

Die vierte Bedeutung des Begriffs beschreibt eine Sozialleistung des deutschen Staates, die bis zum Beginn der 1950er Jahre an Familien und Einzelpersonen mit niedrigen Einkommen gezahlt wurde. Durch diese Unterstützung sollten auch finanzschwache Menschen in die Lage versetzt werden, genügend Kohle kaufen zu können, um ihre Wohnung zu beheizen.

 
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