Knock-In

Der Begriff „Knock-In“ (auch knock in) stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und kann mit „einschlagen“ übersetzt werden. Er findet im Finanzwesen in verschiedenen Bereichen Anwendung und definiert hier spezielle Finanzinstrumente, bei denen bestimmte Barrieren (Grenzen) eine Rolle spielen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Optionsgeschäft
Im Sektor der exotischen Optionen gibt es die sogenannten Barrier Optionen, bei denen die Wirksamkeit der Option (Aufleben oder Verfall) vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängt.

Eine Unterart dessen ist die sogenannte Knock-In-Option. Hier ist festgelegt, dass die Option (Kauf (Call) oder Verkauf (Put)) erst dann aktiv bzw. gültig wird, wenn ein im Optionsvertrag bestimmtes Ereignis innerhalb der Laufzeit mindestens einmal eintritt (z.B. Erreichen eines bestimmten Kurswertes durch den Basiswert).

2. Zertifikate
Bei den Zertifikaten spricht man vom Knock-In-Zertifikat (oder auch Barrier-Discount-Zertifikat genannt) und meint damit ein Finanzinstrument mit einem zusätzlichen Sicherheitspolster bei Ausgabe der Zertifikate. Das gestaltet sich in der Art, dass bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Erreichen einer knock-In-Schwelle) unter Anderem …

… die Rückzahlung überprozentual erfolgt.
… ein Mindest-rückzahlungsbetrag vereinbart ist

oder andere sonstige Konstruktionen vorgesehen sind.

Allgemein bedeutet also der Zusatz „Knock-In“ im Finanzbereich, dass der Vertrag das Eintreten eines bestimmten Ereignisses vorsieht, um ein gewünschtes Ergebnis zu erhalten. Die beiden genannten Sektionen sind in diesem Zusammenhang die am häufigsten vorkommenden Bereiche bezüglich eines Knock-In.

 
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