Kleingeld

Als Kleingeld werden vorrangig (auf Grund des Wertes und der Größe) Münzen bezeichnet, wobei auch Scheine mit einem geringen Nennwert dazu gezählt werden können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Kleingeld spielt vor Allem bei der Bezahlung von geringen Beträgen im Alltag eine Rolle. Die Geldkarte, die die bargeldlose Zahlung auch bei kleinen Summen ermöglicht, konnte sich bislang nicht durchsetzen.

Bis zu welcher Höhe (Summe) Geschäfte zur Annahme von Kleingeld auch dann verpflichtet sind, wenn die Rechnungssumme einige wenige Euro übersteigt, ist nicht eindeutig geregelt.
Das deutsche Münzgesetz (MünzG) definiert allerdings eine Obergrenze hinsichtlich der Münzanzahl:

Demnach muss ein Geschäft dem Kunden die Bezahlung mit bis zu 50 einzelnen Münzen ermöglichen - unabhängig vom jeweiligen Wert der Geldstücke.

Wer Kleingeld in größeren Mengen besitzt, kann es bei seiner Bank gegen Geldscheine eintauschen oder sich den Gegenwert der eingelieferten Münzen auf seinem Konto gutschreiben lassen.

 
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