KFZ-Kaskoversicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung (auch schlicht Autoversicherung genannt) dient der wirtschaftlichen Absicherung des Fahrzeuges des Versicherungsnehmers. Sie deckt die Zerstörung, Beschädigung oder auch den Verlust des Fahrzeuges sowie der am oder im Fahrzeug befestigten Teile ab. Damit ist sie eine optimale Ergänzung zur gesetzliche vorgeschrieben Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Unfallgegners abdeckt.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Unterschieden werden bei der Kfz-Kaskoversicherung die folgenden zwei Optionen:

1. Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung)
Über die Schadensarten, die in die Teilkasko mit eingeschlossen werden, entscheidet ein Versicherungsunternehmen eigenständig. Üblicherweise werden aber die folgenden Fälle bei den meisten Versicherern mit abgedeckt:

- Brand
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Elementarschäden (unmittelbares Einwirken von Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung)
- Explosionen
- Glasbruch
- Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs (Kurzschlüsse)
- Schäden, die durch Fahrtkollisionen mit Tieren bzw. Haarwild entstehen

Eigenschaft der Teilkasko ist, dass es hier keine Schadenfreiheitsklassen gibt, sodass auch kein Rabatt für entsprechende Schadenfreie Jahre gewährt wird. Die Beitragshöhe hängt hier eher von Faktoren wie …
… Fahrzeugtyp,
… Zulassungsort,
… jährliche Laufleistung,
… Fahrzeugalter,
… Alter Versicherungsnehmer
etc. ab. Wählt man beim Versicherungsschutz Selbstbeteiligung (Versicherungsnehmer zahlt bei einem Schaden einen Teil selbst -> z.B. 150,00 Euro, 300,00 Euro, 500,00 Euro), mindert sich der Beitrag entsprechend.

2. Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)
Durch einen solchen Versicherungsvertrag sind sowohl die Schäden der Teilkaskoversicherung als auch zusätzliche Faktoren versichert. Dazu gehören beispielsweise:

- Vandalismus
- Unfallschäden durch/ nach …
… Selbstverschulden
… Fahrerflucht des Unfallverursachers
… Dritten, der für Schaden nicht aufkommen kann
… Unfallverursacher, nicht zur Haftung herangezogen werden können

Unfall = plötzliches, unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis

Die Beiträge in die Vollkasko sind von den Schadenfreiheitsklassen abhängig, die allerdings von denen der Kfz-Haftpflichtversicherung abweichen. Zudem beeinflussen die folgenden Faktoren die Beitragszahlung:

- Fahrzeugtyp
- Zulassungsort

Selbstbeteiligungen sind auch bei dieser Variante der Kfz-Kaskoversicherung möglich.

Sollte der Schaden allerdings durch grobe Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit des Versicherungsnehmers erfolgt sein, dann kommt die Kfz-Kaskoversicherung dafür nicht auf. So bleiben Schäden …

… durch Trunkenheit am Steuer
… bei Fahrerflucht des Versicherungsnehmers
… bei nicht verkehrssicheren Fahrzeugen

von der Leistungspflicht des Versicherers unberührt.

 
  • WhatsApp