Kaufkraftparität (KKP)

Mit Hilfe von Kaufkraftparitäten, kurz KKP, lassen sich zwei Wirtschaftsgebiete hinsichtlich deren Preisniveaus und Kaufkraft als auch zwei verschiedene Länder oder Währungsgebiete hinsichtlich des Wertes der Währung (Kaufkraft des Geldes) vergleichen. Beim Letzteren werden allerdings eher Wechselkurse zum Vergleich herangezogen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beim Statistischen Bundesamt werden Kaufkraftparitäten auch als Verbrauchergeldparitäten bezeichnet. Eine Parität, also Gleichheit, liegt dann vor, wenn bei den verglichenen Regionen Waren und Dienstleistungen eines zu Grunde gelegten Warenkorbes (Gütermenge) zu gleich hohen bzw. vielen Geldbeträgen (Geldeinheiten) erworben werden können.

Indem man mit Hilfe dieses Warenkorbs den Preisindex verschiedener Regionen errechnet, macht man diese vergleichbar. Je niedriger der Preisindex ausfällt, desto höher ist die Kaufkraft der Währung in der untersuchten Stadt oder dem betrachteten Land.

Der von Ökonomen vertretenen Wechselkurstheorie liegt die Annahme zu Grunde, dass sich die Kaufkraft in verschiedenen Währungsräumen so lange verändert, bis sie sich unter Berücksichtigung des Wechselkurses angeglichen haben. Es herrscht dann Kaufkraftparität. Sinkt nun die Kaufkraft in einem der Länder, so wird die betreffende Währung durch eine Veränderung des Wechselkurses abgewertet.

 
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