Kathedralgeld

Als Kathedralgeld bezeichnete man eine von der katholischen Kirche erhobene Abgabe an die Bischofskirche. Zu zahlen war sie von der Diözese zumeist in jährlichen Raten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In den meisten Ländern wurde das Kathedralgeld abgeschafft. In einigen Staaten haben die entsprechenden Regelungen aber bis heute Gültigkeit. Aus den Abgaben, die zumeist direkt an die Bischofskirche zu leisten waren, wurden insbesondere die Löhne der Angestellten der Kirche bezahlt. Abweichungen von dieser Regel gab es nur, wenn ein Schaltjahr im Kalender stand und die betreffende Jahreszahl durch 4 teilbar war. Dann floss das Kathedralgeld direkt dem Bischof zu. Zu allen anderen Zeiten war die Abgabe jedoch zur Deckung der laufenden Kosten, die in der Bischofskirche anfielen, gedacht.

 
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