Kassamarkt

Der Kassamarkt wird auch als Spotmarkt oder Effektivmarkt bezeichnet und ist ein Markt, an dem Geschäfte sofort erfüllt werden. Dabei gilt üblicherweise Folgendes:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Erfüllung des Vertrages nicht später als zwei Börsentage nach Geschäftsabschluss. (Zug-um-Zug-Geschäft)

Sobald diese Zeitspanne überschritten wird, wird das Geschäft bereits zum Terminmarkt hinzu gezählt. Die Kontrakte werden also zeitnah abgeschlossen und durchgeführt, d.h. die Lieferung und Bezahlung erfolgt sofort.

Die Kassageschäfte werden zu Kassakursen abgewickelt, die sich am Markt auf Grund von Angebot und Nachfrage ergeben. Demzufolge gehört auch die Börse sowohl in Form von Parketthandel als auch im elektronischen Handel zum Kassamarkt, da hier die Geschäfte sofort erfüllt werden. Je nach Zulassungskriterien werden sie schließlich entweder im Regulierten Markt oder im Freiverkehr per Kasse gehandelt.

Grundsätzlich können unter Anderem die folgenden Instrumente am Kassamarkt gehandelt werden:

- Wertpapiere
- Devisen
- Rohstoffe
u.s.w.

 
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