Kartenleistungsbeleg

Der Kartenleistungsbeleg dient als Quittung über eine erfolgte Transaktion mittels Bank- bzw. Geldkarte und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wenn es bei der Überprüfung der Abrechnungen, die die Bank erstellt hat, später zu Abweichungen und Unstimmigkeiten kommt, dann muss der Kunde zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf jeden Fall in der Lage sein, einen schriftlichen Beleg vorzuweisen. Das ist im Idealfall der nach der Transaktion automatisch erstellte Kartenleistungsbeleg.

Neben dem Datum sind dort auch der Umfang der Zahlung und gegebenenfalls weitere Details vermerkt. Es empfiehlt sich, sämtliche Belege über den Einsatz einer Geldkarte mindestens bis zur nächsten turnusmäßigen Abrechnung mit der Bank aufzubewahren, am besten auch noch darüber hinaus. Abrechnungen, die von der Bank zur Verfügung gestellt werden, kann der Kunde an Hand der archivierten Kartenleistungsbelege kontrollieren. Einwände müssen dann in der Regel innerhalb von sechs Wochen bei der Bank geltend gemacht werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich hier die Wahrung der Schriftform.

 
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