Kapitalverflechtung
Die Kapitalverflechtung gehört zu den Konzentrationsformen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, bei der sich ein Unternehmen an einem anderen kapitalmäßig beteiligt.
Diese Beteiligung kann auch auf einer wechselseitigen Beziehung basieren, d.h. ein oder mehrere Unternehmen beteiligen sich gegenseitig am jeweiligen Kapital des anderen Unternehmens.
Grundsätzlich differenziert man bei Kapitalverflechtungen die folgenden 4 Varianten:
1. Minderheitsbeteiligungen -> bis 25 %
2. Schachtelbeteiligungen -> über 25 %
3. Mehrheitsbeteiligungen -> über 50 %
4. indirekte Beteiligungen -> mittelbar
Die deutsche Zahlungsbilanzstatistik beispielsweise weist aus, in welchem Umfang ausländische Investoren in Deutschland Beteiligungen halten und in welchem Umfang deutsche Anleger (Unternehmen) im Ausland engagiert sind. Beide Werte zusammen geben Aufschluss über den Grad der Kapitalverflechtung.