Kapitalherabsetzung

Die Kapitalherabsetzung wird im Englischen auch „capital decrease“ genannt und bezeichnet die Verminderung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Gründe hierfür können sein, dass

  1. ein Ausgleich von Verlusten bzw. Wertminderung geregelt werden muss (nominelle Kapitalherabsetzung) oder
  2. ein Teil des Grundkapitals an Anteilseigner zurückgezahlt werden muss bzw. Rücklagen gebildet werden (effektive Kapitalherabsetzung).

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Sachbezugskarte
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Kapitalherabsetzung in einer Aktiengesellschaft

Eine Kapitalherabsetzung erfolgt durch den Rückkauf von Aktien (engl.: „share buyback“ oder „share repurchases“) bzw. durch das erzwungene Einziehen von Aktien. Beim sogenannten Aktienrückkauf wird an der Börse eine „zweite Linie“ eingerichtet, in der Aktionäre ihre Wertpapiere andienen können (kein Muss). Die Aktiengesellschaft darf als Einzige Aktien auf dieser zweiten Linie kaufen – eine Kaufpflicht herrscht nicht. Eine Kaufoption ist abhängig, ob ausreichend Aktien angedient werden können.

Weniger Aktien im freien Handel bewirken, dass die Zahlungsfähigkeit im Handel zurückgeht. Auswirkungen auf den einzelnen Wert einer Aktie lassen sich nicht voraussagen – der prozentuale Anteil am Unternehmen mag steigen, jedoch verkleinert sich das Eigenkapital und die Kapitalstruktur wird risikoreicher ausgelegt. Der Rückkauf von Aktien wurde jüngst positiv bewertet, da Rückfluss von Kapital für Aktionäre steuerlich günstiger war, als eine normale Dividendenauszahlung.

Es gibt verschiedene Arten, eine Kapitalherabsetzung durchzuführen.

Ordentliche Kapitalherabsetzung

Eine ordentliche Kapitalherabsetzung kann nominell oder effektiv sein. Um eine solche durchzuführen bedarf es bei einer Hauptversammlung mindestens einer ¾-Mehrheit. Der Zweck der ordentlichen Kapitalherabsetzung wird in einem Beschluss festgehalten, dieser Beschluss erhält einen Eintrag ins Handelsregister.

Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung kann veranlasst werden, wenn Wertminderungen ausgeglichen oder andere Verluste gedeckt werden müssen bzw. wenn ein Unternehmen seine Kapitalrücklage ausbauen möchte. Der Beschluss einer vereinfachten Kapitalherabsetzung gleicht der einer ordentlichen Kapitalherabsetzung.

Handelt es sich um einen Ausbau der Kapitalrücklage, darf diese nach dem Gesetz 10 % des nach der Kapitalherabsetzung verbleibenden Grundkapitals nicht übersteigen. Es darf ebenso kein Gewinnvortrag vorhanden sein, Rücklagen aus Gewinnen müssen vollständig aufgelöst sein.

Kapitalherabsetzung durch Einziehen von Aktien

Gründe für eine Kapitalherabsetzung durch das Einziehen von Aktien können sein:

  • nominell: Beseitigung von Verlusten oder
  • effektiv: Rückzahlung von Kapital.

Durch erzwungenes Einziehen von Aktien oder den Rückkauf eigener Aktien kann eine Kapitalherabsetzung realisiert werden. Zu beachten ist, dass beim zwangsweisen Einziehen von Aktien festgelegte Vorschriften eingehalten werden müssen. Diese Vorschriften wurden bereits bei der Übernahme festgesetzt.

Kapitalherabsetzung in einer GmbH

Wenn es um eine Kapitalherabsetzung in einer GmbH geht, dann darf die Mindesteinlage von 25.000 Euro nicht unterschritten werden. Auch in einer GmbH sind eine ¾-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung sowie ein Eintrag über die Herabsetzung im Handelsregister notwendig. Der Gläubigerschutz ist gleich dem einer Aktiengesellschaft.

Um Wertminderung oder Verlust mit einer einfachen Kapitalherabsetzung auszugleichen, kann auch eine GmbH mit vereinfachten Formvorschriften arbeiten. Die Voraussetzung dafür ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung.

 
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