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Kammerbeitrag

Unternehmen müssen in Deutschland einen Kammerbeitrag an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. an die Handwerkskammer (HK) zahlen. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend, d.h. eine Wahlfreiheit besteht nicht.

Die Kammern erhalten automatisch eine Mitteilung über jede Gewerbeanmeldung und schreiben anschließend die Unternehmen an. In dem Brief bitten sie um eine Schätzung der ersten Umsätze und Gewinne, um an Hand dieser Angaben den Kammerbeitrag berechnen zu können. In den Folgejahren bezieht die Kammer ihre Informationen dann direkt vom Finanzamt. Die Höhe des Kammerbeitrags wächst mit steigendem Gewinn.

In Deutschland existieren 80 regionale Industrie- und Handelskammern und ihre Geschichte geht bis ins Mittelalter zurück. Seinerzeit organisierten sich in der Kammer vor allem Kaufleute. Das Ziel besteht darin, die Interessen zu bündeln und sie gemeinsam effektiver durchzusetzen. Heute besteht die Aufgabe der Kammern in der Interessenvertretung für die Firmen gegenüber den Kommunen, der Regierung und sonstigen öffentlichen Stellen.

Der Kammerbeitrag soll außerdem zur Finanzierung zahlreicher weiterer Tätigkeiten dienen. Dazu zählen ...

... die Beratung der Mitgliedsunternehmen,
... die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,
... die Erstellung von Gutachten und

Einiges mehr.

Kritisiert wird vielfach die Tatsache, dass jede Firma gezwungenermaßen Mitglied einer Kammer werden muss. Politische Vorstöße zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft sind allerdings bislang gescheitert. Kritik gibt es außerdem daran, dass der Kammerbeitrag in einigen Regionen Deutschland sechs Mal höher liegt als in anderen Gebieten, woraus sich eine Wettbewerbsverzerrung ergebe.

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