Kaigeld

Das Kaigeld muss von Schiffen gezahlt werden, die in einem Hafen vor Anker gehen. Die Abgabe verdankt ihren Namen der Kaimauer, also dem befestigten Uferdamm in einem Hafen, an dem Schiffe ihre Ladung löschen oder neue Ladung aufnehmen können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Bezeichnung dieses Hafenteils als Kai ist seit dem 17. Jahrhundert gebräuchlich, und seither kennt man auch das Kaigeld.

Früher handelte es sich dabei um eine Abgabe, die sofort bar vom Kapitän oder einem Mitglied der Schiffsbesatzung entrichtet werden musste. Heutzutage finden zumeist Verrechnungen auf anderem Wege statt. Das Kaigeld wird zum Beispiel mit der Liegegebühr direkt von der Reederei kassiert.

Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr ist nicht nur im Bereich der Frachtschifffahrt verbreitet, sondern auch in anderen Sektoren. So wird die Abgabe zum Beispiel auch dann erhoben, wenn ein Passagierschiff vor Anker geht und Passagiere an Bord nimmt oder von Bord lässt. Davon sind in vielen Fällen Kreuzfahrtschiffe betroffen.

 
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