Journalisten-Privileg

Das Journalisten-Privileg meint die Befreiung von Journalisten von der Verpflichtung, bei der Analyse von Finanzinstrument und der Veröffentlichung entsprechender Daten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen mitzubringen und Regelungen einzuhalten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage bildet das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Demnach sind Journalisten von den folgenden Regelungen befreit:

- Verpflichtung zur Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei einer Finanzanalyse
- Weitergabe/ Veröffentlichung der Finanzanalyse nur bei sachgerechter Erstellung und Darbietung
- Offenlegung der Daten der veröffentlichenden Person und die Umstände
- Zusammenfassungen müssen klar und nicht irreführend formuliert sein
- Bei Zusammenfassungen Bezugnahme auf Originaldokument und Ort der Aufbewahrung
- Vorhandensein geeigneter Kontrollverfahren

Allerdings werden die Journalisten nur dann davon befreit, wenn sie eine vergleichbare Selbstregulierung einschließlich wirksamer Kontrollmechanismen vorweisen können und denen auch unterliegen.

 
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