Joint Venture

Unter der Bezeichnung „Joint Venture“, die aus der englischen Sprache stammt, versteht man wörtlich übersetzt „Gemeinschaftsunternehmen“. Damit mein man die Neugründung eines Unternehmens durch bzw. die Kooperation von mindestens zwei unabhängige(n) Unternehmen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei dieser Unternehmensform differenziert man also die folgenden zwei Varianten:

1. Equity Joint-Venture
-> zwei oder mehrere Gesellschaften gründen ein neues, rechtlich unabhängiges und selbstständiges Unternehmen

-> Partnerfirmen beteiligen sich mit ihrem Kapital und bringen in der Regel andere Anteile wie Technologie etc. mit ein

2. Contractual Joint Venture
-> zwei oder mehrere Unternehmen gehen eine Kooperation miteinander ein, d.h. es findet keine Neugründung statt

-> Aufteilung von Kosten, Gewinn, Risiko etc.

-> Zusammenarbeit auf bestimmten Gebieten

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass bei beiden Varianten des Joint Venture die Firmen ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit behalten.

Solche Unternehmensformen findet man vor allem im ausländischen Geschäftsbereich. Wenn man aus irgendwelchen Gründen wie gesetzliche Hemmnisse etc. im Ausland keine Tochterfirma gründen kann bzw. sich das Vorhaben sehr schwierig gestalten könnte, dann greift man am besten auf Joint Ventures zurück und gründet mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen eine Firma. Weitere Gründe können aber auch sein

- Risikostreuung
- Kostenverteilung
- Aufbau neuer Technologien
etc.

Vorteilhaft eines Joint Ventures ist somit, durch ein neues Unternehmen bzw. eine Kooperation die Möglichkeit zu bekommen, neue Wege einzuschlagen, ohne dabei die eigene Wirtschaftlichkeit und Selbstständigkeit zu verlieren.

 
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