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Jedermann-Konto

Das Jedermann-Konto (auch Jedermannkonto geschrieben) bzw. Konto für Jedermann ist ein Girokonto bei einer Bank, das auf Guthabenbasis geführt wird und keinerlei Überziehungsmöglichkeiten bietet. Es kann von den Kreditinstituten in eigener Regie an die Kunden vergeben werden.

Gesetzliche Regelungen gibt es keine, sodass die Banken auch nicht verpflichtet sind. Man findet hierzu ausschließlich eine entsprechende Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), wonach ein Jedermann-Konto für mindestens die folgenden Funktionen gedacht ist:

Entgegennahme von Gutschriften,
– Barein- und -auszahlungen (sofern Karte mit PIN vorhanden)
– Teilnahme am Überweisungsverkehr


Da ein Jedermann-Konto generell nur auf Guthabenbasis geführt wird, ist für die Eröffnung auch keine Schufa-Anfrage oder ein Bonitätsnachweis nötig. Der Kunde kann hier einfach keine Schulden machen, sondern nur im Rahmen des vorhandenen Guthabens agieren und Transaktionen durchführen.

Allerdings können die Banken aus diversen Gründen die Eröffnung eines solchen Jedermann-Kontos auch ablehnen, wenn beispielsweise …

… bereits ein Konto vorhanden ist oder
… die Geschäftsbeziehung zum Kunden für die Bank unzumutbar wäre.

Eine Unzumutbarkeit liegt vor, wenn ein Kunde …

… Bankleistungen missbraucht,
… Falschangaben macht, die wesentlich für das Vertragsverhältnis sind,
… andere Kunden oder Bankmitarbeiter grob belästigt oder gefährdet,
… hervor blicken lässt, dass die Bank die Entgelte für Kontoführung und -nutzung nicht bekommt.

Mit entsprechenden Zusätzen gelten diese Bedingungen auch für die Kündigung des Jedermann-Kontos und anderer Konten.

Teilweise wird ein Jedermann-Konto auch inklusive einer Prepaid-Kreditkarte angeboten, die letztlich auch auf Guthabenbasis geführt wird, zusätzlich aber weltweite Verfügbarkeit gewährleistet. Dadurch wird es auch beispielsweise Kunden mit negativem Schufa-Eintrag möglich, weltweit Waren und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen. Wenige Angebote verzichten dabei auch auf den Auslandsaufschlag für die Umrechnung von Fremdwährungen in Euro (z.B. Global-Konto).

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Die Bundesregierung hat vor kurzem das sogenannte Basiskonto beschlossen. Das neue Gesetz besagt, dass jede Bank einem Kunden unabhängig von einer Schufa-Auskunft und einem Wohnsitz ein Girokonto auf Guthabenbasis anbieten muss.

Bezahlen - aber richtig.
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