IPO

IPO ist die Abkürzung für Initial Public Offering (dt.: Börseneinführung; öffentliche Erstemission) und bezeichnet die erste Phase eines Börsenganges eines Unternehmens, d.h. es bietet erstmalig Wertpapiere auf dem organisierten Kapitalmarkt (Börse) an. Teilweise nennt man diese Erstausgabe auch Going Public oder Primary Offering.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gesetzliche Regelungen hinsichtlich eines Börsenganges findet man im Börsengesetz (BörsG) und in der jeweiligen Börsenordnung (BörsO) der Börse, an der die Wertpapiere eingeführt werden.

Durchgeführt werden IPO üblicherweise durch ein Konsortium, d.h. verschiedene Banken, die sich für die Erstemission der Papiere des Unternehmens zusammengeschlossen haben, nach internen Verfahren einen Konsortialführer bestimmt haben und sich nun um den zukünftigen Börsengang kümmern. So regelt das Konsortium unter Anderem:

- Zielgruppe/ Anlegerkreis
- allgemeine Rahmenbedingung wie z.B. Verkaufsbeschränkungen
etc.

Üblicherweise kommt bei einem Initial Public Offering auch eine Due Diligence in Frage, d.h. das Unternehmen lässt eine genaue und sorgfältige Unternehmensanalyse durchführen, damit auch die Anleger die Möglichkeit haben, sich detailiert über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (Emittent) zu informieren.

Hinsichtlich der Preisfindung der Papiere differenziert man bei IPO die folgenden 2 Varianten:

1. Festpreisverfahren
Bei diesem Verfahren steht der Verkaufspreis vor Zeichnungsbeginn fest. Die Zeichnungsangebote der Anleger beziehen sich hier auf einen bestimmten Nennbetrag (Nennbetragsaktien) bzw. eine gewisse Stückzahl (Stückaktien).

2. Bookbuilding-Verfahren
In einzelnen Phasen werden hier die Emissionspreise ermittelt.

Phase 1 (Pre-Marketing)
- Interesse der vorrangig institutionellen Anleger wird geweckt
- erste Angebote (Volumen bzw. Stückzahl plus Preis) werden abgegeben

Phase 2
- Interesse aller sonstigen Anleger (auch international) wird geweckt
- Preisspanne wird verkündet (= Spanne, innerhalb der der Emissionspreis festgelegt wird)

Phase 3
- verpflichtende Angebote innerhalb der Preisspanne werden abgegeben (Order-Taking)
- alle Angebote werden im Orderbuch des Konsortialführers (Bookrunner) gesammelt

Phase 4
- Orderbuch wird geschlossen
- Emissionspreis wird festgelegt
- Zuteilung der Papiere erfolgt

Sobald die Papiere zugeteilt und der Emissionspreis festgelegt sind, werden die Wertpapiere in das Handelsregister eingetragen und der Börsengang kann erfolgen. Wichtig dabei ist, dass zu Beginn auch ein entsprechendes Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde.

 
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