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Internet-Angebot

Internet-Angebote gibt es in vielerlei Art und Weise und so findet man auch im Finanzsektor eine solche Angebotsplattform. Neben den allgemeinen Bankprodukten wie Girokonten, Kreditkarten etc. werden auch Wertpapiere und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

In Deutschland unterliegen Angebote von Wertpapieren über das Internet gesetzlichen Vorschriften, die bis zum 30. Juni 2005 im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) und seit dem 1. Juli 2005 im Wertpapierprospektgesetz (WPG) geregelt sind. Demnach muss bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren ein Prospekt veröffentlicht werden. Die zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Land sich der Server mit dem Internet-Angebot befindet (Hauptrechner). Ausschlaggebend ist nur, dass das Angebot (auch) an die Anleger in Deutschland gerichtet ist, was beispielsweise daran fest gemacht wird, dass es in deutscher Sprache verfasst ist oder deutsche Ansprechpartner genannt werden.

Entsprechend gelten auch für gezielte Angebote von Bankdienstleistungen über das Internet deutsche Vorschriften. Solche Offerten werden mit einem Betreiben des Bankgeschäfts in Deutschland gleich gesetzt und sind daher erlaubnispflichtig.

Bezahlen - aber richtig.
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