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Insolvenz, betrügerische

Man spricht von einer betrügerischen Insolvenz oder auch einem Insolvenzbetrug, wenn die Insolvenz, d.h. die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, eines Unternehmens absichtlich herbeigeführt wurde. In der Regel wurde vorher unter der Hand Geld abgezweigt, so dass das Unternehmen dann tatsächlich zahlungsunfähig geworden ist.

Mögliche Gründe hierfür können etwa sein, dass bei einem laufenden Rechtsstreit eine für das Unternehmen ungünstige Entscheidung droht, oder dass anstehende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Löhne und Gehälter) vermieden werden sollen.

Wenn betrügerische Machenschaften bei einer Insolvenz nachgewiesen werden, verliert der Schuldner das Recht auf eine Reihe von Schutzmaßnahmen wie Pfändungs-Freigrenzen oder Schutz des persönlichen Hab und Guts etc. Außerdem können vor der Insolvenz getätigte Schenkungen oder Übertragungen nachträglich für nichtig erklärt werden, so dass die Gläubiger eine bessere Chance haben, an ihr Geld zu kommen.

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